Kunden erkennen mit ihrer Buchung die Gültigkeit dieser AGB an.
Die Agentur vermittelt Begleitpersonen für eine zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung an Kunden. Hierfür erhält die Agentur von den Begleitpersonen eine Provision. Die Begleitpersonen bieten ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an, sind also selbstän- dige Unternehmer. Zahlungen für die Dienstleistungen der Begleitpersonen erfolgen ausschließlich an diese, nicht an die Agentur. Alle Einzelheiten zu den Dienstleistungen der Begleitpersonen wer- den zwischen diesen und ihren Kunden abgestimmt. Der Vertrag kommt erst nach Rücksprache mit den gewünschten Begleitpersonen und einer Auftragsbestätigung per Mail, gegebenenfalls per telefonischer Zusage durch die Agentur zustande. Neukunden setzen sich bitte vor ihrer ersten Buchung telefonisch mit der Agentur in Verbindung. Minderjährige dürfen keine Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nehmen. Die Agentur behält sich das Recht vor, besonders jugendlich wirkende Anrufer zur Überprüfung ihrer Volljährigkeit um die Vorlage einer Ausweiskopie zu bitten. Sollten diese der Bitte nicht nachkommen, kann keine Vermittlung erfolgen.
Die Agentur bemüht sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Kunden und den gewünschten Begleitpersonen. Es wird darauf hingewiesen, dass bildliche und textliche Darstel- lungen der Begleitpersonen auf deren Angaben und Vorlagen beruhen. Die Agentur kann keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben und Vorlagen übernehmen.
Die Begleitpersonen handeln eigenverantwortlich und sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung der Agentur für die Art, Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistung ist ausge- schlossen. Die Agentur haftet generell nicht für Handlungen der Begleitpersonen.
Im Übrigen finden die folgenden Haftungsregelungen Anwendung: Die Agentur haftet unbe- schränkt, soweit es durch Verschulden der Agentur – Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – zu einem Schaden des Kunden kommt. Die Agentur haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentli- chen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verlet- zung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. Die Haftung wird insoweit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwie- genen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haf- tung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
In den Profilen der einzelnen Begleitpersonen sind genaue Informationen zum Honorar und even- tuell anfallenden Reisekosten zu finden. Das vereinbarte Honorar übergeben Kunden zu Beginn
des Dates in einem unverschlossenen Briefumschlag an die Begleitpersonen. Alle anfallenden Kosten (z.B. für Reisen, Speisen, Getränke/Tickets für Veranstaltungen u.ä.) werden von den Kun- den übernommen.
Bei Buchungen mit einer Gesamtdauer von 48 Stunden oder mehr bzw. einer längeren Anreise wird gegebenenfalls eine Anzahlung des vereinbarten Honorars benötigt. Die Agentur wird dies den Kunden bei der Buchung gesondert mitteilen. Die Anzahlung wird in diesem Fall auf ein Konto der Agentur überwiesen. Die Zahlung wird von der Agentur treuhänderisch entgegen genommen und an die jeweilige Begleitperson weitergeleitet. Vor einer längerfristigen Buchung einer Begleit- person empfiehlt die Agentur ein vorheriges Kennenlernen.
Die Dates können im Einverständnis mit den Begleitpersonen problemlos verlängert werden. Das für die Verlängerung anfallende Honorar ist zu deren Beginn an die Begleitperson zu übergeben.
Bereits vereinbarte Dates können von Kunden bis zu 24 Stunden vor dessen Beginn per Mail oder telefonisch storniert werden. Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese mit einer weiteren Buchung innerhalb von 8 Wochen nach der Stornierung verrechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Dates, behält die Agentur eine eventu- ell geleistete Anzahlung ein, ohne dass es zu einem Ersatztermin kommt.
Sollten Kunden das Date ohne vorherige Benachrichtigung der Agentur nicht wahrnehmen, ist der vollständige für das Date zu entrichtende Betrag leisten. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
Begleitpersonen können das Date bei nachhaltigen Störungen bzw. einem vertragswidrigen Ver- halten durch Kunden abbrechen. Bei einem Abbruch aus vorgenannten Gründen werden weder das Honorar noch die angefallenen Reisekosten zurückerstattet.
Sofern das Date von der gewünschten Begleitperson nicht wahrgenommen werden kann, wird die Agentur dem Kunden ein Date mit einer anderen Begleitperson anbieten. Sollte eine Vermittlung nicht im Interesse des Kunden sein, wird eine eventuell geleistete Anzahlung zurück gezahlt.
Sonstige Ansprüche gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen.
Kunden und Begleitpersonen steht es frei, das Date nach dem ersten Kennenlernen abzubrechen. Die Agentur erwartet in diesem Fall eine zeitnahe Mitteilung über den Abbruch des Dates. Es sind dann von Kunden lediglich die anfallenden Reisekosten sowie eine Pauschale in Höhe von EUR 100,00 zu entrichten.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den einschlägi- gen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Da- tenschutzerklärung der Agentur zu finden.
Da die Begleitpersonen ganz überwiegend einem seriösen Hauptberuf nachgehen, ist Diskretion sehr wichtig für sie. Private Kontakte mit Kunden bzw. private Kontaktversuche durch Kunden sind nicht erwünscht. Kunden werden Begleitpersonen nicht nach ihren persönlichen Daten fragen und diese auch nicht direkt kontaktieren, sondern stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch nehmen.
Aufgrund gesetzlicher Regelung im ProstSchG müssen Kunden und Begleitpersonen beim Ge- schlechtsverkehr Kondome verwenden. Verstöße gegen die Kondompflicht sind eine Ordnungs- widrigkeit und können von den Behörden mit einem empfindlichen Bussgeld (betreffend Kunden) geahndet werden.
Kunden werden sich während des Dates von ihrer besten Seite zeigen und sich wie echte Gentle- men benehmen. Dies beinhaltet, dass Kunden die Begleitpersonen nicht nach ihren persönlichen Daten fragen und auch nicht direkt kontaktieren, sondern stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch nehmen.
Kunden werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Begleitpersonen bei der Durchführung des Dates weder in ihrer körperlichen Unversehrtheit noch in ihrem Eigentum gefährdet bzw. beschä- digt werden. Kunden haften für sämtliche Schäden, die den Begleitpersonen im Rahmen der Auf- tragsdurchführung durch ihr Verschulden entstehen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder die Bedingun- gen eine Lücke enthalten sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen finden die jeweiligen gesetzlichen Regelungen An- wendung.
Es gilt deutsches Recht. Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können sich unabhängig davon stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
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